Ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Die ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte von jedem (potentiellen) Taucher in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden (ab 40 jährliche Untersuchung empfohlen).
Die Belastung des Organismus durch das Tauchen kann sehr hoch sein. Der wechselnde Wasserdruck führt zu entsprechenden Druckänderungen im Körper. Besonders große Probleme können in der Ab- und Auftauchphase entstehen. Fehlende oder eingeschränkte physische Eignung können zu schwersten Schäden oder zum Tod führen.
Es ist daher unbedingt erforderlich, die Erhebungsbögen mit größter Sorgfalt auszufüllen.
Besonders gefährdete Bereiche sind alle luftgefüllten Räume des Körpers. Hier muß im Rahmen des Druckausgleichs eine freie Luftpassage ohne Einschränkung gewährleistet sein. Asthma, Allergien, chronischer und akuter Schnupfen, aber auch Polypen oder Verengungen der Passagen zu den Nebenhöhlen können lebensgefährlich sein, da sie u.U. ein Auftauchen nachhaltig verhindern. Zahnfüllungen mit Lufteinschlüssen können beim Auftauchen erhebliche Probleme verursachen.
Durch den Druckausgleich gleichfalls belastet sind Herz-Kreislaufsystem und Lunge.
Unter bestimmten Bedingungen wird eine eingeschränkte Tauchtauglichkeit attestiert. Dies würde Tauchtiefen von weniger als 5 m erlauben. Auch nach längerem Aufenthalt kann aus dieser Tiefe ohne Wartezeiten sofort aufgetaucht werden (0-Zeit Tauchen). Generell empfehlen wir, auch bei fraglicher Eignung auf das Flaschentauchen völlig zu verzichten. Schnorcheln kann in entsprechender Umgebung schöne Einblicke vermitteln und ist praktisch risikofrei.
Die Berechnung der Leistungen erfolgt entsprechend oder in Analogie zur GOÄ.
Leistungen der ärztlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung
GOÄ |
Art der Leistung | Tauchspezifika | |||||||
8 | Ganzkörperstatus incl. Otoskopie |
Trommelfellspiegelung mit Valsalva Test |
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605 | Ruhespirographie incl. exspiratorischer Druckmessung |
Tauchspezifische Messung zur gleichzeitigen Bestimmung von Anoxiezeit mit erhöhtem Exspirationsdruck |
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651 | 12-Kanal EKG, Blutdruckmessung | ||||||||
70 | Kurze Bescheinigung | ||||||||
796A | Belastungs-EKG (12-Kanal EKG + Blutdruckmessung) | Obligatorisch ab 40 Jahren | |||||||
424 | Farbdoppler-Echokardiographie |
Optional bei Hinweis auf kardiale Probleme in Anamnese oder Untersuchung |
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410, 420, 401, 405 |
Duplex Carotissonographie (Ultraschalluntersuchung der Halsarterien) |
Optional bei V.a. Gefäßprobleme in Anamnese oder Untersuchung (zB. Schwindel bei Kopfdrehung) |
Die Untersuchung beinhaltet eine tauchmedizinische Anamnese sowie eine individuelle tauchmedizinische Beratung.
Bei Belastungs-EKG entfällt die Berechnung des Ruhe-12 Kanal EKGs.
Untersuchungen von Herz und Halsgefässen können zur Sicherheit beitragen. Halsgefässe können durch Anzug / Equipment eingeengt werden. Bei vorbestehenden Gefäßplaques kann dies zu einer Mangeldurchblutung des Gehirns führen.