Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen ("IGeL")
Grundsätzlich gibt es 2 Formen, sich sich insbesondere durch die Umsatzstuerpflicht unterscheiden:
1. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die zwar grundsätzlich zum Spektrum des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen gehören, für die aber aufgrund z.B. fehlender Krankheitssymptome keine Indikation, also kein Untersuchungs- oder Behandlungsanlaß vorliegt. Z.B. wäre eine Hautkorrektur nach einer Verbrennung indiziert, d.h. gerechtfertigt, und Ihre GKV würde dafür aufkommen. Die gleiche Maßnahme als Schönheitsoperation ist dagegen keine Therapieleistung. Der Interessent muß die Operation natürlich selbst finanzieren. Obwohl die Operation nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte, abgerechnet wird, muss zusätzlich eine Umsatzsteuer erhoben werden, da eben kein kurativer Bedarf besteht.
Individuelle Gesundheitsleistungen sind genuine ärztliche Leistungen, die Abrechnungsform ist dabei belanglos. Für Nichtmediziner ohne ärztliche Beauftragung und Aufsicht ist die Wahrnehmung ärztlicher Aufgaben ein Straftatbestand.
2. Indizierte diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die aber von Ihrer GKV nicht anerkannt werden. So ist die Stosswellentherapie eine in vielen internationalen Studien belegte, hochwirksame und fast nebenwirkungsfreie Maßnahme, die von jahrelangen schwersten Schmerzzuständen zumindest vorübergehend befreien kann. Trotzdem tragen die Gesetzlichen Krankenver-sicherungen die (relativ hohen) Kosten nicht. Auch diese Leistung muß also nach GOÄ privat finanziert werden. Als ärztliche Therapiemaßnahme ist sie jedoch umsatzsteuerfrei. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten meistens.
GKV-zugelassene Einrichtungen (niedergelassene Ärzte und Hochschulambu-lanzen) stellen GKV Leistungen niemals privat in Rechnung. So wird beispielsweise ein Belastungstest, bei dem während der Durchführung eine Herzerkrankung auffällt, mit den indizierten Komponenten der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Der Patient muß dann lediglich den nicht-krankheitsrelevanten Anteil (z.B. die Laktatmessungen) selbst bezahlen.